Betriebliche Altersvorsorge

Im Alter finanziell abgesichert mit einer betrieblichen Altersvorsorge

Mit Hilfe des Chefs Geld für den späteren Lebensabend sparen? Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) macht genau dies möglich! Der Arbeitgeber unterstützt seine Arbeitnehmer bei der finanziellen Absicherung im Alter und profitiert gleichzeitig von Steuervergünstigungen. Bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags vom Bruttogehalt kommt es zu einer sogenannten Entgeltumwandlung, bei der weniger Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge anfallen. Somit ist die betriebliche Altersvorsorge neben einer privaten Vorsorge (z.B. einer Riester-Rente) eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. 

Die fünf verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf die bAV. Seit 2019 ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, sich mit einem Zuschuss von 15 Prozent an der finanziellen Absicherung des Arbeitnehmers im Alter zu beteiligen. In welcher Form die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wird, kann der Arbeitnehmer jedoch nicht beeinflussen. Der Chef kann sich hier zwischen fünf verschiedenen Formen entscheiden:

  • Direktversicherung 
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage 

Als Arbeitgeber möchten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen, wissen aber nicht, welcher Durchführungsweg für Ihren Betrieb der richtige ist? Wir helfen Ihnen gerne mit einer individuellen und persönlichen Beratung weiter –vertrauensvoll und diskret.